Ihre Situation
Waehlen Sie Ihren Fahrzeugtyp - wir kennen alle Besonderheiten
Bei Leasingfahrzeugen gelten besondere Regeln. Die Leasinggesellschaft ist Eigentuemer und hat Mitspracherecht.
- Leasinggesellschaft muss informiert werden
- Reparatur nur in authorisierten Werkstaetten
- Besondere Dokumentationspflichten
- GAP-Versicherung pruefen bei Totalschaden
Bei finanzierten Fahrzeugen liegt der Fahrzeugbrief oft bei der Bank. Auch hier gibt es Besonderheiten zu beachten.
- Bank ggf. informieren
- Sicherungsuebereignung beachten
- Restwert bei Totalschaden
- Abloesebetrag vs. Wiederbeschaffungswert
Als Fahrer eines Firmenwagens haben Sie besondere Verantwortung. Wir helfen bei der korrekten Meldung und Dokumentation.
- Arbeitgeber informieren
- Fuhrparkmanagement einbinden
- Schadensmeldung dokumentieren
- Haftungsfragen klaeren
Besondere Situationen
Totalschaden beim Leasing
Bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Leasingfahrzeugs droht eine Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung der Leasinggesellschaft. Hier greift die GAP-Versicherung - wir pruefen das fuer Sie.
Rueckgabe-Dokumentation
Bei Leasing-Rueckgabe ist eine saubere Unfall-Dokumentation entscheidend. Unser Gutachten schuetzt Sie vor unberechtigten Nachforderungen.
Haftung als Fahrer
Als Fahrer eines Firmen- oder Leasingfahrzeugs koennen Sie unter Umstaenden haftbar sein. Wir klaeren Ihre Position und schuetzen Ihre Interessen.
Was wir fuer Sie tun
Kommunikation mit Leasinggeber/Bank
Wir uebernehmen die Abstimmung mit allen Beteiligten
Werkstatt-Koordination
Reparatur nur in authorisierten Betrieben wenn erforderlich
Lueckenlose Dokumentation
Fuer Rueckgabe und Haftungsfragen optimal aufgestellt
GAP-Versicherung pruefen
Analyse ob und wie Ihre GAP-Versicherung greift
Ansprueche sichern
Alle Positionen auch bei Sonderfahrzeugen durchsetzen